Die "Button-Lösung"
Passen Sie Ihren Online-Shop an!
Die Abofalle - Bei diesem schon seit Jahren bestehenden Geschäftsmodell werden Internetseiten in der Weise gestaltet, daß sie kostenlose Waren oder Dienstleistungen anzubieten scheinen. Zumeist findet sich dann irgendwo am unteren Rand einer solchen Site oder im Kleingedruckten versteckt ein Kostenhinweis. Gibt man nun im guten Glauben seine Kontaktdaten ein, um beispielsweise eine kostenfreie Virensoftware herunterzuladen, hat die Abofalle auch schon zugeschlagen. Der Site-Betreiber hat alle Daten die er braucht, um eine Rechnung auszustellen. Denn der Hinweis, daß man mit der Eingabe seiner Daten ein Abo über z.B. 24 Monate abschließt und dafür ein monatliches Entgelt zahlen muss, findet sich - wenn überhaupt- nur sehr versteckt.
Nun ist es leider so, daß die schwarzen Schafe der Branche es mit ihrem Verhalten erreicht haben, dass sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen sah und nun alle Online-Händler die Suppe auslöffeln müssen. Ebenfalls von der Neuregelung betroffen sind mobile Anwendungen. Denn eine Änderung des BGB bringt die so genannte "Button-Lösung" mit sich, die Endkunden zukünftig vor derartigen Abofallen schützen soll. Für Online-Händler zieht die Gesetzesnovelle neue Pflichten nach sich, da sie ihren Shop nun noch verbraucherfreundlciher gestalten müssen.
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, Verbraucher effektiver vor unbeabsichtigten Kostenfolgen zu schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss ab dem 1.8.2012 vor Abschluß eines kostenpfichtigen Vertrages ein klar und deutlich formulierter Hinweis erfolgen. Anhand dessen muss der Verbraucher erkennen können, durch welche Handlung er wann welche Kosten auslöst.
Eine korrekte Bestellübersichtseite muß zukünftig also wie folgt gestaltet werden:
Adressdaten: Angaben zur Liefer- beziehungsweise zur eventuell abweichenden Rechnungsadresse
Zahlungsart: Angaben zur gewählten Zahlungsart
AGB: "AGB gelesen und akzeptiert" - Feld zum Ankreuzen sowie ein sprechender Link auf die Unterseite mit den AGB.
Widerrufs- und Rückgaberecht: sprechender Link zur Unterseite mit der Widerrufs- und Rückgabebelehrung.
Wesentliche Produktmerkmale: Dazu gehört ein Bild (falls vorhanden), die Bezeichnung der Ware bzw. Dienstleistung, Menge oder Anzahl sowie gegebenenfalls ein sprechender Link auf die jeweilige Produkteinzelseite
Endpreis: Angabe des endgültigen Preises der Ware bzw. Dienstleistung inkl. Umsatzsteuer oder sonstiger Bestandteile. Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Versandkosten: Angabe der anfallenden Versandkosten, Zölle und so weiter zuzügl. Link auf Unterseite mit detailierten Angaben zur Aufstellung aller Versandkosten.
Laufzeit: Angabe der Mindestlaufzeit des Vertrages bei Abschluß von längerfristigen Verträgen.
Zusatzinfos: falls besondere Informationspflichten bestehen
Bestell-Button: laut Gesetz mit "zahlungspflichtig bestellen" zu beschriften. Die Beschriftung muß gut lesbar sein und darf nicht mit weiteren Infos versehen werden.
Diese Pflichtinformationen müssen in der oben gewählten Reihenfolge aufgeführt und hervorgehoben dargestellt werden, also z.B. farbig, fettgedruckt oder mit einem Rahmen versehen.
Entscheidend ist ferner, daß keine für den abzuschließenden Vertrag wichtigen Informationen unterhalb des Bestell-Buttons plaziert werden dürfen. Unnötige oder verwirrende Zusätze sind ebenfalls tabu.
Die Folgen eines Verstoßes gegen die neuen Regelungen sind für Online-Händler fatal. Der Anspruch auf Vergütung der Leistung entfällt, da der Vertrag als nicht geschlossen gilt. Außerdem besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherorganisationen.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auf: www.rechtssicher.info oder www.ra-rohrlich.de oder www.webmaster-onlinerecht.de
Quelle: 09/ 12 internet magazin, Bericht von Michael Rohrlich